Skip to main content
search

Eventabläufe mit Überbrückungshilfe III modernisieren

22. Februar 2021 Across the Board

Mit der Anfang Februar angekündigten Überbrückungshilfe III will die Bundesregierung den wirtschaftlichen Schaden der COVID-19-Wellen reduzieren. Die Event-Branche nennt das Bundesministerium für Finanzen dabei ausdrücklich als Zielgruppe (“Kultur- und Veranstaltungswirtschaft”).

Im Unterschied zu vorangegangenen Maßnahmen soll die Überbrückungshilfe III einfacher zu beantragen sein, umfangreicher ausfallen und zielgenauer eingesetzt werden.

Konkrete Berücksichtigung der Event-Branche

Auf die Event-Branche bezogen will die Regierung nicht nur Schaden wiedergutmachen, sondern auch Investitionen in die Infrastruktur der Veranstaltungswirtschaft unterstützen. So fördert die Überbrückungshilfe III gezielt Investitionen in die Digitalisierung und in Umbauten für Hygienemaßnahmen.

Zusätzlich zu den Umbaukosten für Hygienemaßnahmen werden Investitionen in Digitalisierung (z. B. Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei großen Plattformen) bei den Fixkosten berücksichtigt.

Quelle: Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert, Bundesministerium der Finanzen

Darüber hinaus stellt das Finanzministerium “weitere Möglichkeiten” in Aussicht.

Was heißt das konkret?

  • Digitalinvestitionen werden einmalig mit 20.000 € gefördert.
  • Bauliche Maßnahmen werden monatlich mit bis zu 20.000 € gefördert.

Bei baulichen Maßnahmen ist zu beachten, dass sie zwischen März 2020 und Juni 2021 stattfinden müssen, um förderungsfähig zu sein.

Die weiteren Zuschüsse hängen vom konkreten Umsatzrückgang ab: Bei über 70 % verspricht das Finanzministerium, 90 % der förderfähigen Fixkosten auszuzahlen.

Jetzt handeln!

Die Überbrückungshilfe III bietet die beste Gelegenheit zur aktiven Vorbereitung eines Neustarts. Nutze diese Chance:

  • zur Optimierung der Digitalisierung Ihrer Veranstaltung
  • zur Anschaffung neuer Hardware zur Wiederaufnahme des Live-Betriebs
  • für bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen

Konsultiere jetzt Deinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, um die Förderfähigkeit Deiner Investitionen zu überprüfen!

zurück zum Blogback to the blog

Top aktuelle NewsTop recent news

Das könnte dich auch interessierenThis might also interest you