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Senkung der Mehrwertsteuersätze

8. Juni 2020 Across the Board

Am 03. Juni hat sich die Große Koalition auf ein Konjunkturpaket mit einem Volumen von 130 Milliarden EUR geeinigt. Das Konjunkturpaket umfasst insgesamt 57 Punkte. Zu den Beschlüssen gehört eine sechsmonatige Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent sowie von 7 auf 5 Prozent bei dem reduzierten Steuersatz. Die Senkungen gelten jeweils vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.

Diese Steuersatzänderungen erfordern kurzfristiges Handeln und stellen Messen und Organizer vor die Herausforderung, Steuersätze und Preise kurzzeitig anzupassen – teilweise im laufenden Vorverkaufsprozess.

Fragestellungen zur temporären Mehrwertsteuer-Senkung

Für das Messe-Ticketing stellt sich im Zusammenhang mit der Steuersatzsenkung vorrangig die Frage nach dem Steuerentstehungszeitpunkt – insbesondere bei An- und Vorauszahlungen, wie sie bei Ticketkäufen üblich sind. Bei vor dem 30. Juni gekauften Tickets differiert der Mehrwertsteuersatz des Zahlungszeitpunkts (Kauf im Ticketshop) zu dem des Leistungszeitpunks (Veranstaltung).

Vor diesem Hintergrund muss geprüft werden, ob getätigte Verkäufe unter Weitergabe der Mehrwertsteuerersparnis an den Besucher storniert und neuabgerechnet werden sollen, oder eine Rechnungskorrektur unter Beibehaltung des Bruttobetrags erfolgt. Als dritte Variante können bereits ausgestellte Rechnungen unverändert bleiben, wenn im Gegenzug weiterhin der ursprüngliche, höhere Mehrwertsteuersatz an das Finanzamt abgeführt wird. Das kann angesichts einer geringen wirtschaftlichen Auswirkung eine pragmatische Lösung sein, um durch eine Neuabrechnung entstehenden Aufwand zu vermeiden.

Eine weitere Frage ist, an welchem Stichtag die Senkung des Mehrwertsteuersatzes im System aktiv werden soll. Wenn die betreffende Veranstaltung zwischen dem 01.07. und dem 31.12.2020 stattfindet, kann der gesenkte Mehrwertsteuersatz bei Ticketverkäufen mit sofortiger Wirkung angewendet werden.

Wie verhält es sich jedoch mit Veranstaltungen, die im Jahr 2021 stattfinden? Für alle Veranstaltungen im Jahr 2021 gilt wieder der erhöhte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Startet der Vorverkauf für eine Veranstaltung im Jahr 2021 bereits in diesem Jahr, ist darauf zu achten, den richtigen Steuersatz auszuwählen. Hierzu muss im System ein separater Mehrwertsteuersatz angelegt werden: So wird sichergestellt, dass parallele Verkäufe für die Jahre 2020 und 2021 korrekt abgebildet werden.

Bitte beachte, dass diese Informationen zu unserem Produkt keine Steuerberatung darstellen. Wir empfehlen, für eine abschließende Einschätzung einen Steuerberater zu konsultieren.

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