Das Jahr 2025 bringt neue regulatorische Vorgaben, die bedeutende Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland haben. Von der Einführung der E-Rechnung bis hin zu den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der Meldepflicht für Kassensysteme: Die neuen Regelungen erfordern rechtzeitige Anpassungen und sorgfältige Planung.
1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Als Unternehmen legen wir großen Wert auf gesetzliche Vorgaben, insbesondere wenn sie zu einem inklusiveren und benutzerfreundlicheren digitalen Raum beitragen. Die Inhalte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) decken sich mit unseren Werten und unserem Bestreben, allen Nutzer:innen ein optimales Nutzungserlebnis zu ermöglichen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten.
- Startdatum: 28.06.2025 BFSG
- Ziel: Umsetzung der EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA)
Für uns ist Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein zentraler Bestandteil guter User Experience. Deswegen ist bereits seit 2021 das Exhibitor Service Center (ESC) von ADITUS barrierefrei (siehe Release Notes 4.52) und wurde extern geprüft. Auch in der Entwicklung des neuen Ticketshop v5 hat Barrierefreiheit hohe Priorität.
Stay tuned: Wir werden sicherstellen, dass alle von uns entwickelten Lösungen den neuen Barrierefreiheitsanforderungen vollständig entsprechen und dabei die bestmögliche Benutzerfreundlichkeit bieten.
2. Einführung der E-Rechnung
Ab dem 01.01.2025 wird in Deutschland die „elektronische Rechnung“ eingeführt. Wichtig: Eine E-Rechnung ist nicht bloß eine digitale PDF, sondern muss einem strukturierten, maschinenlesbaren Format folgen. Dies betrifft alle Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen ab einem Betrag von 250 €.
Für Unternehmen bedeutet das:
- Ab dem 01.01.2025 müssen Rechnungen in elektronischer Form empfangbar sein.
- Der Versand von Rechnungen als PDF bleibt bis zum 31.12.2026 möglich, wenn die Empfänger:in zustimmt (z. B. durch die AGB oder stillschweigend, also durch fehlenden Widerspruch).
Formate der E-Rechnung in Deutschland:
- XRechnung: Eine XML-basierte Struktur aus dem öffentlichen Sektor, ideal für maschinelle Lesbarkeit, aber nicht für Menschen lesbar. Sie wird vorwiegend in der öffentlichen Verwaltung verwendet.
- ZUGFeRD: Ein hybrides Format, das ein menschenlesbares PDF mit einem maschinenlesbaren XML-Teil kombiniert. Es basiert auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU und ist EU-weit interoperabel. Unsere Lösungen unterstützen die aktuellste ZUGFeRD-Version 2.1, die auch Cross-Industry-Invoice (CII) und ISO-Norm 19005-3:2012 (PDF/A-3) berücksichtigt.
Gut zu wissen: Die ADITUS Lösungen können bereits heute E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format erstellen. Die Funktion wird mit dem LTS-Release 114 allen Kund:innen zur Verfügung gestellt. Dieses Format ist „abwärtskompatibel“ – wer mit der E-Rechnung nichts anfangen kann, kann weiterhin den PDF-Teil verwenden, ohne in seinem Prozess beeinträchtigt zu werden.
3. Anmeldepflicht für Kassensysteme
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Meldung von Kassensystemen an das Finanzamt verpflichtend. Die Regelung umfasst sowohl den Betrieb als auch die Abmeldung von Kassensystemen – ob gekauft oder gemietet.
Fristen im Überblick:
- Kassen in Betrieb vor dem 1. Juli 2025
Anmeldung beim Finanzamt bis spätestens 31. Juli 2025 erforderlich. - Kassen angeschafft nach dem 1. Juli 2025
Anmeldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung. - Abmeldung von Kassen
Bei endgültiger Außerbetriebnahme nach dem 1. Juli 2025: Abmeldung innerhalb eines Monats. - Ausnahme für Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen wurden
Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft und vor diesem Datum außer Betrieb genommen wurden, sind weder an- noch abmeldepflichtig. Falls sie jedoch freiwillig angemeldet wurden, ist eine ordnungsgemäße Abmeldung erforderlich.
Wichtiger Hinweis zur Definition von „Anschaffung“: Der Begriff umfasst sowohl Kauf als auch kurzzeitige Anmietung, z. B. für Veranstaltungen. Auch gemietete Kassensysteme, die nach dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, müssen daher innerhalb der genannten Fristen an- und abgemeldet werden.
4. PCI DSS 4.0
Bereits im August informierten wir über PCI DSS und ASV-Scans, die neuen Sicherheitsstandards für Kartendaten. Händler:innen, die dem Selbstauskunftsbogen (SAQ) A unterliegen, sind nun zu regelmäßigen externen Sicherheits-Scans ihres Netzwerks – sogenannten Approved Scanning Vendor Scans (ASV-Scans) – verpflichtet. Diese müssen von zertifizierten Drittanbieter:innen durchgeführt werden. Die Übergangsfrist für diese Maßnahmen endet am 31. März 2025: ein wichtiger Stichtag für alle, die Kartenzahlung anbieten.
ADITUS ist bereits vollständig PCI DSS 4.0 zertifiziert und unterstützt bei der Umsetzung der neuen Standards. Die PCI-DSS-4.0-Konformität bei ADITUS reduziert den Aufwand unserer Kund:innen und schützt gleichzeitig zuverlässig alle sensiblen Kreditkartendaten. So können unsere Kund:innen darauf vertrauen, dass ihre Systeme stets den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
5. Umsetzung von ViDA
Die politische Einigung über das ViDA-Paket (VAT in the Digital Age) im November 2024 lässt die Reform des EU-Mehrwertsteuersystems voranschreiten. Nach der Zustimmung des EU-Parlaments und der Klärung technischer Details wird der EU-Rat das Paket bis schätzungsweise Mitte 2025 final verabschieden.
Bereits ab 1. Januar 2025 gibt es neue Vorschriften für den Nachweis des Ortes der Erbringung von Live-Streaming-Diensten und virtuellen Eintrittskarten (B2C). Diese Regeln sollen die bestehenden Vorschriften für elektronisch erbrachte Dienstleistungen ergänzen und gelten als erste praktische Umsetzung der ViDA-Reform.
Blick in die Zukunft
Im kommenden Jahr erwarten uns zahlreiche neue Herausforderungen. Unsere Systeme und Mitarbeiter:innen sind auf diese neuen Anforderungen vorbereitet und übernehmen die Aufgaben, damit du dich ganz auf dein Event konzentrieren kannst. Deine Ansprechperson berät dich gern zu weiteren Details – bei Fragen oder speziellen Anforderungen stehen wir jederzeit zur Verfügung.