Parallel zu den weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie hat auch ADITUS in den vergangenen Wochen angemessene Vorbereitungen getroffen, um auf Eventualitäten reagieren zu können.
Parallel zu den weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie hat auch ADITUS in den vergangenen Wochen angemessene Vorbereitungen getroffen, um auf Eventualitäten reagieren zu können.
Im Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, mit den Daten ihrer Kunden sorgsam umzugehen und verlangt, dass sie etwaige Datenpannen spätestens innerhalb von 72 Stunden melden. Für Verstöße können bis zu 20 Millionen Euro fällig werden oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. In den ersten Monaten fielen die Bußgelder vergleichsweise gering aus; von Datenlecks betroffene Unternehmen wurden von den Datenschutzbehörden eher hilfreich beraten als drakonisch bestraft. Erst im Oktober 2019 veröffentlichte die deutsche Datenschutzkonferenz einen einheitlichen Berechnungsschlüssel für Bußgelder, abhängig von diversen Wirtschaftsfaktoren sowie der Schwere der Tatumstände.
Immer wieder werden Großunternehmen, Krankenhäuser und Stadtverwaltungen zur Zielscheibe von Hackern. Meist wollen sie Geld: Trojaner setzen die Rechensysteme ihrer Opfer außer Gefecht und versuchen, Lösegeld für die Freilassung der erbeuteten Daten zu erpressen. Wer zahlt, hat keinerlei Garantie, dass die Angreifer auch Wort halten – einige Trojaner löschen die Daten direkt.
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